Gesundheitsreform verfassungskonform
Heute wurde über die von mehreren privaten Krankenversicherungen eingereichten Verfassungsbeschwerden bezüglich der Gesundheitsreform vom Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Beschwerden wies das Gericht in den zentralen Punkten für nicht zulässig beziehungsweise als unbegründet ab.

